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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer/Appartement bestellt worden ist. Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Wasser, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen. Staatliche Abgaben wie Kurtaxen sind nicht im Mietpreis enthalten, und werden gesondert im Vertrag ausgewiesen.


2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtung daraus.
a) Verpflichtung des Gastwirtes ist es, das Zimmer/Appartement entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.
b) Verpflichtung des Gastes ist es, den Reisepreis bei Buchung in Höhe von 30% anzuzahlen und 14 Tage vor Reiseantritt den Restbetrag auf das angegebene Konto zu überweisen


3. Das Mietobjekt wird dem Mieter in einem sauberen und vertragsgemäßen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. 

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4. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter umgehend zu informieren. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt. Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Verstößt der Mieter oder Mitbewohner in grober Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

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5.Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.

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6. Das Aufladen von E-Autos ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist eine Strafe von 150,00€ fällig.

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7 Nimmt der Gast das bestellte Zimmer/Appartement nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich dazu verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Dabei müssen nur tatsächliche Einsparungen des Betriebes abgesetzt werden.

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8. An- und Abreise
a) Bezug und Rückgabe der/des Zimmers/Appartements
Ohne anders lautende schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug nicht vor 16:00 Uhr des Anreisetages im Appartementhaus Sonnenschein und im Prora Strand Appartement möglich und die Zimmerrückgabe hat bis 10.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen.

b) Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

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9. Rücktrittskosten 

bis 31 Tag vor Anreise kostenlos
bis 30 Tage vor Anreise = 30 % 
bis 15 Tage vor Anreise = 50%
bis 10 Tage vor Anreise = 75%
bis 1 Tage vor Leistungsbeginn 90 % 
Am Anreisetag und bei Nichtanreise 100%

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Rücktrittskosten über Buchungskanäle wie Booking,com, Airbnb oder andere können abweichen.


10. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bergen auf Rügen.

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Sollten Sie Fragen haben, setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung.

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Datenschutz
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